Die med. Fußbehandlung ist bei Diabetiken verordnungsfähig.
Die Heilmittelverordnung wird vom behandelnden Arzt ausgestellt.
Voraussetzungen:
Diabetisches Fußsyndrom mit Durchblutungsstörung (Angiopathie) und/oder Nervenstörung (Neuropathie), mit Veränderungen der Haut und/oder Zehennägel.
Wenn ohne fachgerechte podologische Behandlung Folgeschäden, wie Entzündungen oder Wund‐ Heilungsstörungen drohen oder vorhanden sind.
Die Hygiene bei Diabetikern spielt bei der Fußbehandlung eine übergeordnete Rolle.
Ausführliche Infos zu unserem Hygieneverfahren finden Sie hier: