Diabetiker

Fachgerechte Behandlung

Die med. Fußbehandlung ist bei Diabetiken verordnungsfähig.
Die Heilmittelverordnung wird vom behandelnden Arzt ausgestellt.

Voraussetzungen:
Diabetisches Fußsyndrom mit Durchblutungsstörung (Angiopathie) und/oder Nervenstörung (Neuropathie), mit Veränderungen der Haut und/oder Zehennägel.
Wenn ohne fachgerechte podologische Behandlung Folgeschäden, wie Entzündungen oder Wund‐ Heilungsstörungen drohen oder vorhanden sind.

  • Nur Podologen mit einer zugelassenen
    Praxis dürfen die verordnete Therapie
    durchführen
  • Fußpfleger haben keine Zulassung und
    Berechtigung zur Erbringung von
    Rezeptleistungen


Die Hygiene bei Diabetikern spielt bei der Fußbehandlung eine übergeordnete Rolle.

Ausführliche Infos zu unserem Hygieneverfahren finden Sie hier: